Sauerstoffflaschen - ein Gefahrgut
Der Transport einer gefüllten Sauerstoffflasche ist aufgrund des Drucks im Inneren ein Gefahrguttransport gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Daher kommen herkömmliche Versandunternehmen nicht infrage. Nur befugte Personen oder Transportunternehmen dürfen solche Gefahrguttransporte durchführen und müssen dabei alle relevanten Vorschriften bezüglich Lagerung, Kennzeichnung und Beförderung einhalten. Deswegen wird die Lieferung von Sauerstoffflaschen mit medizinischem Sauerstoff entsprechend den ADR-Vorschriften als Gefahrguttransport abgewickelt.Leere Druckgasflaschen hingegen können von allen Versanddienstleistern transportiert werden. Wenn sie mit einem Restdruckventil ausgestattet sind, enthalten sie nach der Entleerung nur noch eine geringe Menge Gas bzw. Sauerstoff (ungefähr gleich dem atmosphärischen Druck) und bedürfen keines speziellen Gefahrguttransports mehr.
ANGABEN ZUM TRANSPORT – Medizinischer Sauerstoff
ADR/ RID/ IMDG/ ICATO/IATA UN- Nr.: UN1072
Klasse: 2. (Code 1 O)
Bezeichnung des Gutes: Sauerstoff, verdichtet Oxygen, compressed
Kennzeichnung 2.2 (5.1)
ADR/ RID Gefahrnummer: 25
Allgemeine Hinweise für den Transport von Sauerstoffflaschen – Medizinischer Sauerstoff
Volle Behälter nur mit geschlossenem und dichtem Ventil sowie geeignetem Ventilschutz transportieren. Behälter vor dem Transport gegen Verrutschen oder Umfallen sichern. Möglichst in Fahrzeugen transportieren, deren Laderaum von der Fahrerkabine getrennt ist. Ausreichende Lüftung sicherstellen. Der Fahrer muss die möglichen Gefahren der Ladung kennen und er muss wissen, was bei einem Unfall oder Notfall zu tun ist. Geltende Vorschriften beachten.