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Eine gefüllte Sauerstoffflasche ist ein Druckbehälter. Daher ist der Transport im Sinne des Gesetzes ein Gefahrguttransport.

Klassische Versandunternehmen scheiden daher aus.

Gefahrguttransporte dürfen nur von dazu berechtigten Personen / Transporteuren und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Transport, Lagerung und Kennzeichnung transportiert werden.

Daher erfolgt die Lieferung, entsprechend den Vorschriften des ADR, als Gefahrguttransport.

Leere Druckgasflaschen werden von allen Versanddienstleistern befördert. Flaschen mit Restdruckventiel enthalten nach der Entleerung nur noch eine geringe Menge Gas / Sauerstoff (in etwa gleich dem atmosphärischem Druck) und müssen nicht als Gefahrgut transportiert werden.

Die wichtigsten Fakten:

ANGABEN ZUM TRANSPORT – Medizinischer Sauerstoff

ADR/ RID/ IMDG/ ICATO/IATA UN- Nr.: UN1072

Klasse: 2. (Code 1 O)

Bezeichnung des Gutes: Sauerstoff, verdichtet Oxygen, compressed

Kennzeichnung 2.2 (5.1)

ADR/ RID Gefahrnummer: 25

Allgemeine Hinweise für den Transport von Sauerstoffflaschen – Medizinischer Sauerstoff

Volle und leere Behälter nur mit geschlossenem und dichtem Ventil sowie geeignetem Ventilschutz transportieren. Behälter vor dem Transport gegen Verrutschen oder Umfallen sichern. Möglichst in Fahrzeugen transportieren, deren Laderaum von der Fahrerkabine getrennt ist. Ausreichende Lüftung sicherstellen. Der Fahrer muss die möglichen Gefahren der Ladung kennen und er muss wissen, was bei einem Unfall oder Notfall zu tun ist. Geltende Vorschriften beachten.

Besonderheiten Versand